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Wie wissenschaftlich arbeiten wir?

Zwischen gesetzlichen Vorgaben, Leitlinien und pflegerischer Eigenverantwortung

Abb. 1: Beispielfoto pixabay, glasses‑4704055_1280

Abstract

Pflege handelt wissenschaftlich – oder sollte es zumindest. In der Realität wird auf der einen Seite pflegerisches Handeln häufig durch gesetzliche Vorgaben, Richtlinien und ärztliche Delegation bestimmt aber auf der anderen Seite auch als eigenständige Disziplin unterstützt und eingefordert. Der Beitrag beleuchtet kritisch, in welchem Umfang Pflege, insbesondere in der Nephrologie, tatsächlich evidenzbasiert jetzt schon agiert oder noch das eigene Profil schärfen muss. Anhand der aktuellen DPS-Studie des Fachverbandes nephrologischer Berufsgruppen e. V. (fnb, 2024) werden Versorgungsrealität, Personalstruktur und Verantwortungsbereiche in Dialyseeinrichtungen analysiert. Der Artikel begründet aus wissenschaftlicher Sicht, dass die Dialyseversorgung nicht ohne pflegerische Verantwortung denkbar ist – und dass deshalb die pflegerische Gesamtleistung als eigenständiger Leistungsbestandteil anzuerkennen ist.

Schlüsselbegriffe:
Pflegewissenschaft · Evidenzbasierte Pflege · Professionalisierung · Nephrologie · Personalbemessung · Pflegequalität

Um was geht es?

Die Frage „Wie wissenschaftlich arbeiten wir?“ mag auf den ersten Blick provokant klingen. Doch sie trifft den Kern einer Debatte, die Pflegeberufe seit Jahrzehnten begleitet. Das berufliche Handeln in der Pflege ist geprägt von Vorschriften, Qualitätsstandards und institutionellen Leitlinien – allesamt Instrumente, die zwar Qualität fordern und sichern, aber oft zu einer „Erfüllungshaltung“ führen. Dadurch wird Pflege in vielen Bereichen weniger als wissenschaftlich reflektierte Profession, sondern als ausführende Instanz wahrgenommen. Dabei ist entscheidend, dass pflegerische Entscheidungen auf wissenschaftlich fundierter Evidenz beruhen und nicht allein auf Routine oder ärztlicher Anweisung (Bundesministerium für Gesundheit, 2020).

Wer bestimmt unsere Arbeit?

Ein historischer Rückblick verdeutlicht, warum Pflege in Deutschland lange Zeit nicht als eigenständige Profession agieren konnte. Sie entstand aus religiös-karitativen Strukturen, etwa den Diakonissen-, Barmherzigen- oder Rotkreuzschwesternschaften. Diese prägten ein Bild der Pflege als dienende Tätigkeit, dem ärztlichen Handeln untergeordnet. Erst durch Persönlichkeiten wie Florence Nightingale international und Agnes Karll in Deutschland begann die Entwicklung zu einer selbstständigen, wissenschaftlich begründeten Pflegepraxis. Doch die historische Dominanz der Medizin blieb prägend und wirkt bis heute nach: In vielen Einrichtungen wird die Delegation ärztlicher Aufgaben noch immer als übergeordnet verstanden, obwohl Pflegefachpersonen längst eigenständig komplexe Prozesse verantworten.

Pflegewissenschaftliche Grundlagen des Handelns

Mit dem Pflegeberufegesetz (PflBG, 2020) ist endlich gesetzlich klar geregelt, dass Pflegefachpersonen ihr Handeln am Pflegeprozess ausrichten müssen. Dieser besteht aus der Erhebung des Pflegebedarfs, der Planung, Durchführung, Evaluation und gegebenenfalls Anpassung der Maßnahmen. Diese pflegerischen Maßnahmen stehen unter der Anforderung von wissenschaftlich gelenkter Pflege. Diese Schritte sind nicht delegierbar und beruhen auf (Pflege-) sowie weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Das bedeutet: Pflegefachpersonen handeln auf Basis von Forschung, Leitlinien und überprüfbarer Evidenz – eine Grundvoraussetzung professioneller Pflegepraxis (Bundesministerium für Gesundheit, 2020).

Wissenschaft und Pflegepraxis in der Nephrologie

Abb. 2: DPS-Studie 2024

In Dialyseeinrichtungen zeigt sich die enge Verzahnung zwischen Medizin und Pflege besonders deutlich. Zwar gilt die Dialyse in Deutschland formal als ärztliche Leistung, doch in der Praxis liegt der Schwerpunkt der Durchführung, Überwachung und Bewertung bei qualifizierten Pflegefachpersonen mit und ohne nephrologischer Weiterbildung.

Empirische Evidenz: Die DPS-Studie 2024
Die vom Fachverband nephrologischer Berufsgruppen e. V. (fnb) veröffentlichte DPS-Studie (2024) liefert erstmals belastbare Daten zum Personalbedarf in Dialyseeinrichtungen. Die Ergebnisse zeigen, dass eine sichere Versorgung bei mehr als sechs Dialysen pro Pflegefachkraft und Schicht (7,5–8 h) nicht mehr gewährleistet ist. Bei mittlerem Pflegeaufwand liegt die Obergrenze bei vier, bei hohem Pflegeaufwand bei zwei bis drei Dialysen (Fachverband nephrologischer Berufsgruppen e. V., 2024). Wird diese Obergrenze überschritten, steigt laut der Studie das Risiko für Behandlungsfehler und sogenannte „gefährliche oder unterlassene Pflege“ signifikant. Diese Einschätzung wird von den verschiedenen Breufsgruppen der Studie übergreifend geteilt. Die empirischen Erkenntnisse liefern damit eine wichtige Grundlage für Personalplanung und Qualitätssteuerung in der nephrologischen Pflege.

Verantwortung, Pflegevorbehalt und Gesamtleitung

Pflegefachpersonen tragen die Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess – auch im interdisziplinären Umfeld der Dialyse. Ärztliche Delegation entbindet sie nicht von dieser Verantwortung. Nach § 4 Abs. 2 und 3 PflBG umfasst der Pflegevorbehalt ausdrücklich Tätigkeiten, die eine umfassende Beurteilung des Pflegebedarfs, die Planung und Evaluation der Pflege sowie die Sicherung der Pflegequalität erfordern. Das bedeutet: Pflege ist nicht nur unterstützende Tätigkeit in der Dialyse, sondern integraler Bestandteil der Gesamtleistung. Weil pflegerische Beurteilung, Planung und Evaluation in der Dialyse untrennbar mit der Behandlung verbunden sind – etwa bei Vitalparameterüberwachung, Flüssigkeitsbilanzierung, Schmerzmanagement, psychosozialer Betreuung oder Schulung chronisch Kranker – ist die Pflegeleistung fachlich wie rechtlich eigenständig zu bewerten. Hinzuweisen ist hier zusätzlich auf den Pflegebedarf den unsere Patienten zusätzlich zu den pflegerischen Anforderungen der Dialysebehandlung mitbringen. Exemplarisch sei hier der Hinweis auf Alter, Mobilitätseinschränkungen, kognitiven Einschränkungen hingewiesen. Daraus ergibt sich, dass die Gesamtleitung der Pflege als Leistung anerkannt und strukturell in die Dialyseversorgung integriert werden muss. Eine Dialyseeinrichtung, die pflegerische Verantwortung faktisch ausschließt, würde damit nicht nur gesetzliche Anforderungen missachten, sondern auch die Qualität der Versorgung gefährden. Die DGfN (2024) weist in ihrer Stellungnahme zum Dialysepflegestandard ausdrücklich darauf hin, dass pflegerische Leitungskompetenzen Bestandteil der Versorgungsqualität sind und im interprofessionellen Setting nicht ersetzt werden können.

Zukunft: Interprofessionelle Leistungserbringung und pflegerische Gesamtverantwortung

Eine zukunftsfähige nephrologische Versorgung muss den gemeinsamen Leistungscharakter der Dialyse abbilden: Die ärztliche Verantwortung für Indikation und medizinisch-technische Durchführung, die pflegerische Verantwortung für Beurteilung, Planung, Durchführung und Evaluation pflegerischer Interventionen, und die gemeinsame Verantwortung für Qualität und Patientensicherheit.

Damit ist die Dialyseversorgung kein rein ärztliches, sondern ein interprofessionelles Leistungsfeld, in dem Pflege als gleichberechtigter, wissenschaftlich arbeitender Partner agiert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG, 2023) fordert hierfür seit langem eine verbindliche Fachweiterbildung Nephrologie mit mindestens 1 800 Praxisstunden und 720 Theoriestunden, um pflegerische Leitungskompetenz abzusichern und den Skill-Mix im Team professionell zu gestalten. Dies ist im europäischem Ausland zum Teil schon lange Standard.

Fazit

Pflege ist längst mehr als die Ausführung ärztlicher Anordnungen. Sie ist eine wissenschaftlich begründete Profession mit eigenständiger Verantwortung und zentraler Bedeutung für die Qualität der Patientenversorgung. Gerade in der Nephrologie zeigt sich, dass ohne Pflege keine qualitativ hochwertige und sichere Dialyse möglich ist. Durch den rechtlich verankerten Pflegevorbehalt umfasst die pflegerische Tätigkeit nicht nur Teilaspekte der Behandlung, sondern auch die Gesamtleitung und Verantwortung für pflegerische Leistungen innerhalb der Dialyse. Die Zukunft liegt in der Verbindung von wissenschaftlicher Evidenz, gesetzlich anerkannter pflegerischer Gesamtverantwortung und kooperativer Versorgungsstruktur – zum Wohle der Patientinnen und Patienten.

Autorenangaben:
Herr Thomas Fernsebner M.A.
Redaktionelles Team eJournal fnb e. V.
Herr Michael Reichardt
Lehrer für Gesundheitsberufe und Fachpflegekraft für Nephrologie (DKG)


Literaturverzeichnis

Bundesministerium für Gesundheit (2020) Pflegeberufegesetz (PflBG). Bundesgesetzblatt I S. 1854.

Deutsche Gesellschaft für Nephrologie e. V. (2024) Stellungnahme zum Dialysepflegestandard des fnb. Verfügbar unter: dgfn.eu/stellungnahmen-details/stellungnahme-dialysepflegestandard-fnb.html

Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. (2023) Fachweiterbildung Pflege in der Nephrologie – Gegenüberstellung Praxis/Landesverordnung. Verfügbar unter: dkgev.de/...Gegenueberstellung_Praxis_Landesverordnung_Nephrologie.pdf

Fachverband nephrologischer Berufsgruppen e. V. (2024) DPS-Studie: Empirische Analyse des Personalbedarfs in deutschen Dialyseeinrichtungen. Universität Regensburg. Verfügbar unter: epub.uni-regensburg.de/59139 (Zugriff: 23. Oktober 2025 target: _blank)

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