Qualifikationsmix im Fokus: MFA und Pflegefachpersonen im Vergleich – Konsequenzen für die Dialyse

Abstract
Demografischer Wandel und Fachkräftemangel stellen die Nephrologie vor wachsende Herausforderungen. In Dialyseeinrichtungen arbeiten Medizinische Fachangestellte und Pflegefachpersonen zunehmend Seite an Seite, häufig unterstützt durch weiteres Assistenzpersonal. Wo Tätigkeitsprofile, Prozesse und Verantwortlichkeiten klar definiert sind, stärken sie gemeinsam Patientensicherheit, Prozessqualität und Kontinuität der Versorgung. In der Praxis treffen jedoch unterschiedliche Ausbildungslogiken, Rollenverständnisse und rechtliche Bezugspunkte aufeinander – mit spürbaren Auswirkungen auf den Arbeitsalltag. Der Beitrag ordnet diese Unterschiede ein, macht zentrale Gemeinsamkeiten sichtbar und zeigt Ansatzpunkte für eine gelingende Zusammenarbeit im Dialyseteam auf, die abschließend anhand eines Praxisbeispiels veranschaulicht werden.
Kompetenz bezeichnet die Fähigkeit, berufliche Aufgaben selbstständig, verantwortungsvoll und situationsangemessen auszuführen. Sie umfasst Fach-, Methoden-, Sozial- und personale Kompetenzen und entwickelt sich entlang definierter Ausbildungsziele und -niveaus.
Rolle beschreibt die berufliche Funktion und Erwartung, die einer Person im Versorgungssystem zugeschrieben wird. Sie ergibt sich aus Qualifikation, rechtlichem Rahmen, organisationalen Vorgaben und dem professionellen Selbstverständnis.
Rollenverständnis meint die individuelle und kollektive Interpretation dieser Rolle: wie Verantwortung wahrgenommen, Entscheidungen getroffen und Zusammenarbeit gestaltet wird.
Tätigkeitsprofil bezeichnet die konkrete Ausgestaltung der Aufgaben und Tätigkeiten im Arbeitsalltag. Es ist praxisnäher als der Rollenbegriff und kann je nach Einrichtung, Teamstruktur und Versorgungsbereich variieren.
System beschreibt den organisatorischen und rechtlichen Kontext, in dem Kompetenzen, Rollen und Tätigkeiten wirksam werden (z. B. Versorgungssetting, Berufsrecht, Delegations- und Verantwortungsstrukturen).
Weiterführende Literaturempfehlung:
Starker, V., Thies, D.-R., & Frommelt, M. (Hrsg.). (2022). New Work in der Medizin. Rossberg Verlag.
Keywords: Skillmix, Qualifikationsmix, Medizinische Fachangestellte, MFA, Pflegefachpersonen, Dialyse
Rechtlicher und institutioneller Rahmen
Die Ausbildung zur MFA ist ein dualer Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit bundesweit einheitlicher Ausbildungsordnung. Ausgebildet wird überwiegend in Arztpraxen oder medizinischen Versorgungszentren; der Berufsschulunterricht ergänzt die betriebliche Praxis. Zuständige Stellen sind in der Regel die (Landes-)Ärztekammern, die Prüfungen organisieren und die Qualitätssicherung der Ausbildung mittragen. (Bundesministerium für Gesundheit, 2006, § 2, § 4 MedFAngAusbV; Bundesministerium der Justiz, 2005, § 4 BBiG).
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ist im Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt und führt zur staatlichen Berufszulassung. Sie ist generalistisch angelegt und qualifiziert für Einsätze in unterschiedlichen Versorgungssettings (Akut, Langzeit, ambulant). Neben der schulischen Ausbildung existiert ein hochschulischer Weg, der bei gleicher Berufszulassung zusätzlich einen Bachelorabschluss ermöglicht. (Bundesministerium der Justiz, 2017, § 5 PflBG; Bundesministerium für Gesundheit, 2018, Anlage 1 und Anlage 2 PflAPrV).
Ausbildungslogik und Kompetenzziele
Die MFA-Ausbildung ist stark betriebs- und prozessorientiert. Sie qualifiziert für sichere Behandlungsassistenz, Praxisorganisation, Kommunikation sowie administrative Abläufe (z. B. Terminmanagement, Abrechnung, Qualitätsmanagement). Sie umfasst sowohl praktische Ausbildung im Betrieb als auch Berufsschulunterricht. Der schulische Anteil beträgt laut KMK‑Rahmenlehrplan etwa 840 Unterrichtsstunden (Sekretariat der Kultusministerkonferenz, 2020).
Die Pflegeausbildung ist personen- und versorgungsbezogen. Sie zielt auf die eigenständige Steuerung von Pflegeprozessen (Assessment, Planung, Durchführung, Evaluation), auf Beratung/Anleitung und auf klinische Beobachtung in komplexen Versorgungssituationen.
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann ist im Pflegeberufegesetz (PflBG) geregelt und führt zu einer staatlichen Berufszulassung. Sie qualifiziert für die Versorgung von Menschen aller Altersstufen in verschiedenen Versorgungssettings (Bundesministerium für Gesundheit, 2017, §5 PflBG).
Die Pflegeausbildung umfasst etwa 2100 Stunden theoretische Ausbildung und 2500 Stunden praktische Ausbildung (PflAPrV, 2018).
Auch wenn beide Ausbildungen regulär drei Jahre dauern, unterscheiden sich Ausbildungsziel, Kompetenzniveau und Verantwortungslogik deutlich.
dreijährige Ausbildung mit strukturierter Theorie-Praxis-Verzahnung
hohe Relevanz von Kommunikation, Hygiene sowie Qualitäts- und Sicherheitsaspekten
Teamarbeit mit anderen Gesundheitsberufen als fester Bestandteil des Lernens
Systemlogik: Pflege stärker patienten- und versorgungszentriert; MFA stärker betriebs-, prozess- und arztpraxiszentriert
Kompetenzniveau: Pflege mit eigenständiger Pflegeprozessverantwortung; MFA mit qualifizierter Assistenz- und Organisationsrolle im ärztlich geleiteten Setting (Bundesministerium der Justiz, 2017, § 4 PflBG).
Rollenverständnis: Pflegefachpersonen sind auf fachliche Verantwortung im Pflegeprozess und auf Zusammenarbeit in Teams vorbereitet; MFA arbeiten typischerweise delegationsgebunden. (Bundesministerium der Justiz, 2017, § 4–5 PflBG; Bundesministerium für Gesundheit, 2006, § 4 Nr. 8 MedFAngAusbV).
Ein Beispiel für die unterschiedliche Tiefe der Ausbildung zeigt sich bei der Wundversorgung: Im MFA-Rahmenlehrplan wird Wundversorgung im Kontext kleiner chirurgischer Behandlungen beschrieben; Pflegefachpersonen übernehmen demgegenüber im Rahmen des Pflegeprozesses auch Einschätzung, Verlaufsbeobachtung und Evaluation pflegerischer Maßnahmen. Damit unterscheiden sich weniger einzelne Handlungen als vielmehr Begründung, Bewertungstiefe und Verantwortungsrahmen (Sekretariat der Kultusministerkonferenz, 2005, S. 18; Bundesministerium der Justiz, 2017, § 4 PflBG).
Überblick: Ausbildungsstruktur und Schwerpunkte
Für die Praxis ist weniger eine vollständige 1:1-Gegenüberstellung aller Lerninhalte hilfreich, sondern eine strukturierte Einordnung der Schwerpunkte und der daraus abgeleiteten Verantwortungslogik. Die folgende Tabelle bündelt die wesentlichen Unterschiede auf der Ebene von Struktur, Kompetenzzielen und typischen Einsatzkontexten.
Gegenüberstellung: Ausbildungsstruktur und -inhalte
Die pflegefachliche Einschätzung klinischer Veränderungen ist dabei dem Verantwortungsbereich des Pflegeprozesses zuzuordnen (Bundesministerium der Justiz, 2017, § 4 PflBG).
| Aspekt | MFA | Pflegefachperson | Quelle |
|---|---|---|---|
| Ausbildungsform | Dual: Ausbildungsbetrieb + Berufsschule nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) durch die (Landes)-Ärtzekammer | staatlichen Berufszulassung, Schulisch oder hochschulisch; Praxiseinsätze über Träger der praktischen Ausbildung | Bundesministerium der Justiz, 2005, §4 MedFachangAusbV; Bundesministerium der Justiz, 2017, §5 PflBG |
| Theorie/Praxis (Richtwerte) | Betriebsschwerpunkt; Berufsschule ca. 840 Std. | Gesetzlich festgelegt: ca. 2.100 Std. Theorie + 2.500 Std. Praxis | ekretariat der Kultusministerkonferenz, 2020, S. 6–7; Bundesministerium der Justiz, 2018, §1 PflAPrV |
| Didaktische Leitidee | Handlungs- und prozessorientiert im Praxiskontext | Kompetenzorientiert; Pflegeprozess und Professionalisierung | KMK, 2020, S. 5; Bundesministerium der Justiz, 2017, §4 PflBG |
| Theorie-Schwerpunkte | Behandlungsassistenz, Praxisorganisation, Abrechnung/Verwaltung, Hygiene, Kommunikation | Assessment und Pflegeprozess, Beratung/Anleitung, Ethik, klinische Entscheidungsfindung; im Studium zusätzlich wissenschaftliches Arbeiten | KMK, 2020, Lernfelder 1–12; PflBG, 2017, §5 |
| Typische Praxis-Schwerpunkte | Assistenz bei Diagnostik/Therapie unter ärztlicher Verantwortung; Organisation von Abläufen | Eigenständige Planung, Durchführung und Evaluation pflegerischer Maßnahmen | MedFachangAusbV, 2005, §4; PflBG, 2017, §4 |
| Interprofessionalität | Zusammenarbeit im Praxisteam, meist klar delegationsgebunden | Systematisch angelegte Zusammenarbeit mit fachlicher Mitverantwortung und Schnittstellenverantwortung | KMK, 2020, S. 4–5; PflBG, 2017, §5 |
| Adressaten/Settings | Vorwiegend ambulante Versorgung (abhängig vom Ausbildungsbetrieb) | Menschen aller Altersstufen in unterschiedlichen Settings (Akut, Langzeit, ambulant) | MedFachangAusbV, 2005; PflBG, 2017, §5 |
Was bedeutet das für die Dialyse?
In Dialyseeinrichtungen treffen beide Logiken auf ein gemeinsames Tätigkeitsfeld: technisch standardisierte Abläufe mit hoher Sicherheitsrelevanz und gleichzeitig chronische Krankheitsverläufe mit komplexem Unterstützungs- und Beratungsbedarf. Im Alltag ähneln sich viele Handlungen (z. B. Gerätemanagement, Gefäßzugang, Monitoring), doch die Begründung und Verantwortungszuordnung unterscheiden sich: MFA sind häufig besonders stark in der Prozessorganisation, im Umgang mit wiederkehrenden technischen Routinen und in der Einbindung in ärztliche Arbeitsabläufe. Pflegefachpersonen bringen ihre Stärken vor allem dort ein, wo ein systematisches Assessment, das Management von Komorbiditäten, edukative Gespräche, Symptomkontrolle und die Koordination über Sektoren hinweg gefragt sind.
Chancen und typische Reibungspunkte
Die größte Stärke liegt in den komplementären Kompetenzprofilen beider Professionen/Berufsgruppen. MFAs bringen ihre Expertise insbesondere in der technischen Prozesssicherheit, der Organisation komplexer Abläufe und der zuverlässigen Umsetzung standardisierter Maßnahmen ein. Pflegefachpersonen ergänzen dies durch pflegeprozessbezogene klinische Einschätzung, kontinuierliche Patientenbegleitung sowie Beratung und Koordination. In dieser Kombination entsteht eine stabile Versorgungsstruktur, die sowohl Standardisierung als auch individuelle klinische Bewertung ermöglicht.
Während MFAs die technische Vorbereitung, Ablaufkoordination und Prozesssicherheit der Behandlung gewährleisten, liegt die kontinuierliche klinische Einschätzung – etwa bei Veränderungen des Volumenstatus oder des Allgemeinzustands – bei den Pflegefachpersonen. Erst im Zusammenspiel beider Rollen entsteht eine sichere und zugleich patientenindividuelle Versorgung.
Ein weiterer Vorteil besteht in der geteilten Verantwortung bei klaren Zuständigkeiten. Eindeutig definierte Aufgaben- und Entscheidungsbereiche reduzieren Fehlerquellen an Schnittstellen, etwa im Medikations- und Flüssigkeitsmanagement oder in Notfall- und Eskalationsprozessen. Gerade im hochstandardisierten und zugleich patientenindividuellen Setting der Dialyse wirkt diese Klarheit qualitätssichernd.
Darüber hinaus kann der interprofessionelle Einsatz die Attraktivität des Arbeitsfeldes Dialyse erhöhen. Erweiterte Rollen, strukturierte Fort- und Weiterbildungsangebote sowie transparente Entwicklungsperspektiven fördern die fachliche Weiterentwicklung und stärken die Bindung der Mitarbeitenden an Team und Einrichtung.
Zusammengefasst bieten sich folgende Chancen:
- Komplementäre Kompetenzprofile: Technische Prozesssicherheit und Organisation (MFA) plus klinische Einschätzung, Beratung und Kontinuität (Pflege)
- Stabilere Versorgung durch geteilte Verantwortung: Reduzierte Schnittstellenfehler bei klaren Zuständigkeiten
- Attraktivität und Entwicklung: Rollenvielfalt, Qualifizierungsmöglichkeiten und Perspektiven stärken Teambindung
In der dialytischen Praxis verschwimmen diese klaren Rollenzuschreibungen jedoch zunehmend. Beide Professionen sind gefordert, sowohl technische Abläufe sicher zu beherrschen als auch patientenbezogene Entscheidungen mitzutragen – unabhängig davon, ob diese Kompetenzen bereits Teil der Erstausbildung waren oder erst im Berufsalltag erworben werden. Während die Pflegeausbildung stärker auf die Übernahme klinischer Verantwortung vorbereitet, stellt dies für MFAs häufig eine zusätzliche Qualifikationsanforderung dar.
Typische Reibungspunkte
Reibungen entstehen vor allem dann, wenn Rollen- und Aufgabenprofile unklar bleiben. Überschneidungen ohne definierte Verantwortungslogik führen zu Unsicherheit im Alltag und erhöhen das Konfliktpotenzial, insbesondere an sensiblen Schnittstellen zwischen Organisation, Technik und klinischer Bewertung.
Hinzu kommen unterschiedliche Erwartungshaltungen, die aus den jeweiligen Ausbildungs- und Entscheidungslogiken resultieren. Während MFAs überwiegend innerhalb delegierter Aufgaben handeln, ist Pflegehandeln auch durch eigenständige fachliche Entscheidungsfindung gekennzeichnet. Fehlen klare Absprachen zu Entscheidungs- und Eskalationswegen, kann dies zu Missverständnissen führen – etwa bei klinischen Veränderungen oder der Frage nach ärztlicher Rücksprache.
Auch strukturelle Rahmenbedingungen wirken als potenzielle Belastungsfaktoren. Unterschiede in Vergütung, Fortbildungszugängen und Karrierewegen können als Ungleichbehandlung wahrgenommen werden und die interprofessionelle Zusammenarbeit beeinträchtigen, selbst wenn das operative Miteinander gut funktioniert.
Typische Hürden lassen sich wie folgt bündeln:
- Unklare Rollen- und Aufgabenprofile: Fehlende Verantwortungslogik bei Überschneidungen
- Erwartungsdifferenzen: Delegationsgebundene versus eigenständige Entscheidungslogik
- Strukturelle Faktoren: Unterschiede bei Vergütung, Fortbildung und Entwicklungsperspektiven
Unter diesen Voraussetzungen kann der Personalmix aus MFA und Pflegefachpersonen im Dialysebereich nicht nur Spannungen reduzieren, sondern einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungsqualität, Patientensicherheit und Teamstabilität leisten.
Wie kann die Zusammenarbeit im Dialyseteam zukunftsfähig gestaltet werden?
Angesichts der beschriebenen Reibungspunkte stellt sich die zentrale Frage, wie die Zusammenarbeit zwischen Medizinischen Fachangestellten und Pflegefachpersonen im Dialyseteam so gestaltet werden kann, dass bestehende Hürden überwunden und die jeweiligen Kompetenzen beider Professionen langfristig wirksam genutzt werden. Entscheidend ist dabei weniger eine formale Abgrenzung der Berufsgruppen als vielmehr die bewusste Ausgestaltung von Rollen, Verantwortlichkeiten und Entscheidungswegen.
Zentral ist eine klare Rollen- und Aufgabenklärung, die kompetenzorientiert erfolgt und über informelle Absprachen hinausgeht. Aufgaben, Verantwortungsbereiche und Entscheidungsgrenzen müssen eindeutig benannt sein, insbesondere dort, wo technische Abläufe und klinische Einschätzung eng miteinander verknüpft sind. Dies schafft Orientierung im Arbeitsalltag und erhöht die Handlungssicherheit im Team.
Als unterstützendes Instrument hat sich die Arbeit mit Kompetenzmatrizen bewährt. Sie machen transparent, welche Tätigkeiten regelhaft übernommen werden können, wo zusätzliche Qualifikationen erforderlich sind und wann eine ärztliche, pflegerische oder MFA-spezifische Entscheidungsebene einzubeziehen ist. Gleichzeitig dienen sie als Grundlage für strukturierte Einarbeitung, Einsatzplanung und gezielte Personalentwicklung.
Ebenso wichtig sind standardisierte Arbeits- und Entscheidungsprozesse (SOPs). Diese schaffen Sicherheit in den hochstandardisierten Abläufen der Dialysebehandlung, müssen jedoch um klar definierte Eskalations- und Kommunikationswege ergänzt werden, um auch bei Abweichungen vom Regelablauf oder bei klinischen Veränderungen handlungssicher zu bleiben.
Ergänzend dazu trägt eine abgestimmte Fort- und Weiterbildungslogik zur Stabilität der Zusammenarbeit bei. Interprofessionelle Angebote fördern ein gemeinsames Verständnis von Versorgungszielen, während transparente berufsgruppenspezifische Entwicklungspfade unrealistischen Erwartungen vorbeugen und die Motivation im Team stärken.
Zusammengefasst lassen sich folgende Gestaltungsprinzipien ableiten:
- Klare, kompetenzorientierte Rollen- und Aufgabenprofile
- Nutzung von Kompetenzmatrizen für Einsatzplanung und Entwicklung
- SOPs mit integrierten Entscheidungs- und Eskalationswegen
- Abgestimmte Fort- und Weiterbildungsstrategien
Unter diesen Voraussetzungen kann der Personalmix aus MFA und Pflegefachpersonen im Dialysebereich nicht nur Spannungen reduzieren, sondern einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungsqualität, Patientensicherheit und Teamstabilität leisten.
Versorgung eines Peritonealdialyse-Patienten in der Ambulanz – ein mögliches Rollenmodell
Die ambulante Betreuung von Patientinnen und Patienten in der Peritonealdialyse erfolgt häufig unter begrenzten personellen Ressourcen. In vielen Einrichtungen wird die PD-Ambulanz daher entweder durch eine Medizinische Fachangestellte oder eine Pflegefachperson betreut. Der folgende Praxis-Impuls beschreibt kein verbindliches Modell, sondern eine mögliche Strukturierung von Zuständigkeiten zur Orientierung im Versorgungsalltag.
Ausgangssituation
Ein PD-Patient stellt sich zur routinemäßigen Verlaufskontrolle vor und berichtet über unspezifische Veränderungen (z. B. subjektiv reduzierte Ultrafiltration, leichtes abdominales Druckgefühl ohne Fieber).
Mögliche Zuständigkeiten – je nach Besetzung
Versorgung durch eine Medizinische Fachangestellte
Übernimmt eine MFA die Betreuung in der Ambulanz, erfolgt die Versorgung entlang klar definierter, strukturierter Vorgaben:
Durchführung der Anamnese entlang standardisierter Fragebögen (z. B. zu Ultrafiltration, Dialysatklarheit, Beschwerden)
Erhebung und Dokumentation relevanter Parameter (Gewicht, Vitalzeichen, PD-Protokolle)
Versorgung des PD-Katheters nach etablierten hygienischen Standards
Erkennen und Weiterleiten definierter Auffälligkeiten gemäß festgelegter Eskalationskriterien
Organisation der ärztlichen Rücksprache bei Abweichungen vom Regelverlauf
In diesem Setting liegt der Schwerpunkt der MFA auf prozesssicherer Durchführung, strukturierter Datenerhebung und verlässlicher Weitergabe von Informationen. Die klinische Bewertung erfolgt nicht eigenständig, sondern innerhalb klar geregelter Entscheidungswege.
Versorgung durch eine Pflegefachperson
Wird die PD-Ambulanz durch eine Pflegefachperson betreut, erweitert sich der Handlungsspielraum um Aspekte der klinischen Einschätzung und pflegeprozessbezogenen Entscheidung:
Vertiefte pflegerische Anamnese und Einordnung der geschilderten Veränderungen
Klinische Beurteilung des PD-Katheterstatus
Beratung zu Dialysetechnik, Hygiene und Alltagsanpassungen
Eigenständige Einschätzung, ob eine zeitnahe ärztliche Abklärung erforderlich ist
Koordination weiterer pflegerischer oder medizinischer Maßnahmen
Die Pflegefachperson übernimmt damit eine aktive Steuerungsrolle im Pflegeprozess, insbesondere bei der Interpretation von Veränderungen und der Priorisierung weiterer Schritte.
Kernaussage
Eine sichere Versorgung in der PD-Ambulanz setzt nicht zwingend eine gleichzeitige Anwesenheit von MFA und Pflegefachperson voraus. Entscheidend sind klar definierte Kompetenzprofile, standardisierte Abläufe und verlässliche Eskalationswege.
Fazit
Der Einsatz von Medizinischen Fachangestellten und Pflegefachpersonen in der Nephrologie ist kein pragmatischer Kompromiss, sondern eine strategische Chance für die Versorgung. Wird der Personalmix bewusst gestaltet, lassen sich unterschiedliche Kompetenzprofile gezielt bündeln: MFAs stabilisieren Abläufe und sichern Prozessqualität, Pflegefachpersonen bringen klinische Einschätzung, Beratung und die Steuerung komplexer Versorgungsbedarfe ein.
Entscheidend ist nicht die formale Berufszugehörigkeit, sondern die Klarheit von Rollen, Verantwortlichkeiten und Eskalationswegen im dialysespezifischen Kontext. Wo diese Transparenz gegeben ist, entsteht ein belastbares Team, das Patientensicherheit erhöht, Mitarbeitende entlastet und die Kontinuität der Langzeitversorgung nachhaltig stärkt.
Autorenangaben:
Cornelia Mikut
Stv. Leitung Pflegereferat
Dozentin
KfH Bildungszentrum
Literaturverzeichnis
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